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Gesetzliche Krankenkassen Zuzahlung zu integrierter Versorgung ist gesetzwidrig
Für gesetzlich Krankenversicherte gibt es Bonusprogramme – mit denen beispielsweise Vorsorge belohnt wird. Eine besonders findige Krankenkasse versuchte für ein Bonusprogramm einen Zusatzbeitrag von 8,50 Euro pro Monat zu kassieren. Das ist rechtswidrig, stellte das Landessozialgericht Schleswig-Holstein fest.

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